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Rechtsanwalt Laqmani
10. März 2022

Alkohol am Steuer - Die Rechtsfolgen

Im Jahr 2020 gab es in Deutschland 31.540 Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss, wobei es bei 13.000 zu Personenschäden kam. Etwa 15.500 Menschen wurden verletzt und 156 getötet. Trunkenheit am Steuer, § 316 StGB, ist ein Problem, welches die meisten von uns aus dem eigenen Bekannten- und Freundeskreis oder von uns selbst kennen. Die Hemmschwelle, auch nach 3 Bier zu fahren, da es einem ja gut gehe, oder man das Taxi für überteuert hält, ist niedrig. Die Konsequenzen, die drohen, wenn man doch erwischt wird, sind jedoch sehr hoch. Doch welche BAK (Blutalkoholkonzentration) ist erlaubt und mit welchen Folgen muss man bei der Überschreitung rechnen?

Wie viel Promille sind nun erlaubt?

Bei Fahranfängern gilt die Null-Promillegrenze: Autofahrer unter 21 Jahren und solche, die sich noch innerhalb der zweijährigen Probezeit befinden, dürfen keinen Alkohol trinken, wenn sie noch vorhaben, zu fahren. Tun sie es doch, gibt es mindestens einen Punkt in Flensburg, die Probezeit wird verlängert und ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro droht. Kommt es darüber hinaus noch zu einem Unfall, wird die Punktzahl auf bis auf drei Punkte erhöht, ein Entzug der Fahrerlaubnis steht im Raum sowie ein Aufbauseminar, welches aus eigener Tasche gezahlt werden muss. 

Eine relative Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn der Blutalkoholwert bei 0,3 Promille liegt. Grundsätzlich ist die Fahrtüchtigkeit also nicht ausgeschlossen und wenn es zu keinem Unfall kommt, muss mit keinen Konsequenzen gerechnet werden. Treten bei dem Fahrer jedoch alkoholtypische Ausfallerscheinungen wie eine auffällige Fahrweise oder eine erhöhte Geschwindigkeit auf, so ist auch hier mit drei Punkten in Flensburg, einer Geld- oder Freiheitsstrafe sowie einem Führerscheinentzug zu rechnen. Gleiches gilt bei einem vom Fahrer verursachten Unfall. Auch kann eine MPU, also die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, angeordnet werden.

Der erlaubte Promille-Wert am Steuer ist genau festgelegt. Ab einem Promillewert von 0,5 ist das Lenken eines Kraftfahrzeugs verboten. Wird der Wert überschritten, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. In Zahlen heißt das 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot, wenn es zu keinem Unfall kommt. Wenn doch, dann steht wieder die Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte und die Entziehung des Führerscheins sowie eine MPU im Raum. Die Strafen erhöhen sich jeweils bei Wiederholungen. 

Ab der 1,1 Promillegrenze gilt der Fahrer als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Bei § 315c StGB, der Gefährdung des Straßenverkehrs, handelt es sich um ein konkretes Gefährdungsdelikt, bei dem es also nicht zu einem Unfall kommen muss, um den Tatbestand zu erfüllen. Die Konsequenz: Eine Freiheits- oder Geldstrafe bis zu 3.000 € ist zu erwarten sowie drei Punkte oder mehr in Flensburg und ein Fahrverbot, das (einzelfallabhängig) den Entzug der Fahrerlaubnis mit sich ziehen kann. Hier muss ebenfalls eine MPU abgelegt werden.
Übrigens: Nach § 316 StGB, der Trunkenheit am Steuer, macht man sich nur strafbar, wenn die Fahrt nicht schon §315 a StGB  (Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs) oder §315 c StGB erfasst ist, da § 315c einen höheren Strafrahmen hat. 

Die gleichen Konsequenzen treffen jeden, der mit dem Fahrrad über 1,6 Promille unterwegs ist. Dann ist man per Definition absolut fahruntüchtig.

Muss ich pusten“?

Der berühmte „Puste“-Test dient der Polizei als erste Einordnung, wenn ein Verdacht auf Alkohol am Steuer besteht. Die mit dem sogenannten Alcotest-Gerät durchgeführte Prüfung hat jedoch konkrete Anforderungen, die eingehalten werden müssen, um ein korrektes Ergebnis zu erhalten. So beeinflusst die Tatsache, ob der Fahrende kurz vor der Messung Nahrungsmittel zu sich genommen hat die Messung, dessen Ergebnis auch nur 20 Minten nach dem „letzten Schluck“ fehlerfrei ist. Autofahrer dürfen sich weigern, an dem „Pust-Test“ teilzunehmen. Anschließend kann jedoch mit einem Bluttest gerechnet werden. Dieser darf nur von einem Arzt durchgeführt werden. Nur ein Richter, hilfsweise ein Staatsanwalt, kann so einen Test anordnen. 

Was soll ich tun, wenn ich beim Fahren unter Alkoholeinfluss erwischt wurde?

Sie sind mit Alkohol im Blut Auto gefahren und nun droht ein Verfahren? Suchen Sie sich umgehend anwaltliche Hilfe, besonders in Hinblick auf die weitreichenden Konsequenzen und der drohenden Einschränkung ihrer Mobilität.  Kommen Sie auf mich zu, gemeinsam überprüfen wir den Bußgeldbescheid auf offensichtliche Fehler wie beispielsweise die Identität der Person, wenn Sie nicht selbst gefahren sind oder der richtigen Nennung des Kennzeichens. Lagen beispielsweise zwischen dem Alkoholkonsum und der Messung keine 10 Minten Karenzzeit, so ist die Messung nicht rechtmäßig erfolgt. Ich nehme Einblick in die Ermittlungsakte und lege dann für Sie Einspruch ein.  Auch hier gilt die Wahrung der Frist von zwei Wochen. 

Die Führerscheinbehörde entzieht Ihnen die Fahrerlaubnis?
Bei unrechtmäßigem Entzug der Fahrerlaubnis kann es geboten sein einstweiligen Rechtsschutz kurzfristig einzulegen. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen eine Strategie und leiten erste Schritte für Sie ein.
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