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Rechtsanwalt Laqmani
25. Februar 2022

Der neue Bußgeldkatalog

Wenn Sie sich in letzter Zeit gewundert haben, warum Ihr Bußgeldbescheid höher ausfällt als Sie erwartet haben, dann bringt dieser Beitrag hoffentlich ein wenig Licht ins Dunkel.

Der am 09.11.2021 in Kraft getretene neue Bußgeldkatalog hatte seine „Erstaufführung“ bereits 2020 in anderem Gewand. Diese erste Version wurde jedoch wegen eines Formfehlers schnell verworfen und angepasst. Vor allem die damals kritisierten Fahrverbote ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts wurden durch deutlich höhere Bußgelder ersetzt.
Schwerpunkt des neuen Bußgeldkatalogs sollte die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern sein.

Mit welchen Bußgeldern muss ich wofür rechnen?

Nachfolgend die wichtigsten Änderungen in Kürze:

VerstoßNeuer Bußgeldkatalog in €Alter Bußgeldkatalog in €
Allgemeine Halte- und ParkverstößeBis 55Bis 35
Unerlaubtes Parken auf Geh- und RadwegenAb 55Ab 20  
Verbotenes Halten und Parken in zweiter Reihe / auf dem Schutzstreifen für Radfahrer55Bis zu 35
Parken auf dem Schwerbehindertenparkplatz5535
Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch geparktes Auto10060
Abstellen des Autos in amtlich gekennzeichneten FeuerwehrzufahrtenBis 100Bis 65
Halte- und Parkverstoß auf Bussonderstreifen/ in HaltstellenbereichenAb 55Ab 15
Nichtbilden einer RettungsgassenAb 200 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot  
Unberechtigte Nutzung einer RettungsgasseAb 240 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot  
Vermeidbare Lärm- und Abgasbelästigung8010
Belästigung anderer durch unnützes Hin- und Herfahren10020

Wieviel kostet mich zu schnelles Fahren?

Wer die zulässige Geschwindigkeit überschreitet, muss mit deutlich härteren (finanziellen) Konsequenzen rechnen:

Überschreitung in km/hNeus Bußgeld Innerorts in € P = Punkt(e)Altes Bußgeld Innerorts In €Neues Bußgeld Außerorts In € P = Punkt(e)Altes Bußgeld Außerorts In €
Bis zu 1030152010
11-1550254020
16-2070356030
21-25115 + 1P80 + 1P100 + 1P70 + 1P
26-30180 + 1 P100 + 1P150 + 1P80 + 1P
31-40260 + 2 P160 + 2 P200 + 1P120 + 1Pt
41-50400 + 2 P200 + 2 P320 + 2 P160 + 2 P
51-60560 + 2 P280 + 2 P480 + 2 P240 + 2 P
61-70700 + 2 P480 + 2 P600 + 2 P440 + 2 P
Über 70800 + 2 P680 + 2 P700 + 2 P600 + 2 P

Quelle: BMVI

Das neue Punktesystem des Bußgeldkatalogs und wie es funktioniert

Auch die Anzahl der Punkte, die Sie sich in Flensburg „leisten“ können, bis der Führerschein eingezogen wird, hat sich geändert: Während die Maximalpunkteanzahl vor der Neuerung bei 18 Punkten lag, gilt mittlerweile die 8-Punkte-Grenze.
Welche anderen Konsequenzen können Sie bei welcher Anzahl an Punkten erwarten? Ein Blick ins System:

1- 3 PunkteVormerkung
4-5 PunkteSchriftliche Ermahnung vom Fahreignungsregister* und Information, dass durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden kann.
6-7 PunkteSchriftliche Verwarnung und verbindliche Anordnung eines Aufbauseminars ohne die Möglichkeit des Punkteabbaus. Nehmen Sie hieran innerhalb von drei Monaten nicht teil erfolgt der Führerscheinentzug.
8 PunkteFührerschein-/ Fahrerlaubnisentzug für mindestens 6 Monate.
Gegebenenfalls zu absolvierende MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), um Führerschein wieder beantragen zu können.

Was ist das Fahreignungsregister?

Vielen ist das Fahreignungsregister (FAER) mit Sitz in Flensburg unter seinem ehemaligen Namen als Verkehrszentralregister bekannt. Wer durch sein Verhalten die allgemeine Verkehrssicherheit beeinträchtigt hat erhält hierfür einen Punkt. Diese Punkte werden wie auf einer Art „Konto“ gesammelt.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich bei einem Bußgeldbescheid?

Gegen jeden Bußgeldbescheid kann grundsätzlich Einspruch eingelegt werden. Hierbei muss vor allem darauf geachtet werden, dass der Einspruch fristgerecht bei der Bußgeldstelle eingeht, also innerhalb von 14 Tagen schriftlich zugestellt wird. Vergeht diese Frist ohne Einspruch eingelegt zu haben, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und Sie müssen zahlen.

Welche Folgen hat ein Einspruch?

Sobald der Einspruch der Bußgeldbehörde zugeht, eröffnet sich die „nächste Runde“ innerhalb des Bußgeldverfahrens: Das Zwischenverfahren. Hier prüfen die Behörden den Bußgeldbescheid erneut mit Blick auf die Aktenlage. Auch Zeugenbefragungen sowie weitere Nachforschungen sind möglich. Wird bereits hier evident, dass Ihr Einspruch begründet ist, kommt es zur sofortigen Einstellung des Verfahrens. Angedrohte Sanktionen (Bußgeld, Punkte etc.) entfallen. Wird Ihr Einspruch von der Bußgeldstelle abgelehnt, geht das Verfahren bei Gericht weiter.

Wann lohnt es sich, Einspruch zu erheben?

Wenn Sie eine Fehlmessung vermuten, sich der Sachverhalt anders als dargelegt ereignet hat oder Sie sich in einer besonderen Situation befunden haben, die ein eventuelles Fehlverhalten erklären kann, sollten Sie sich unverzüglich anwaltlich beraten lassen. Ebenso, wenn beispielsweise ein Fahrverbot im Raum steht, Sie aber beruflich oder privat auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind. Gemeinsam erörtern wir die Sachlage, ich lege Einspruch für Sie ein und kämpfe für Ihr Recht.

Bildquelle: Burdun Iliya/Shutterstock.com

Die Führerscheinbehörde entzieht Ihnen die Fahrerlaubnis?
Bei unrechtmäßigem Entzug der Fahrerlaubnis, kann es geboten sein einstweiligen Rechtsschutz kurzfristig einzulegen. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen eine Strategie und leiten erste Schritte für Sie ein.
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