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Rechtsanwalt Laqmani
7. Januar 2025

Der Fall Dramé: Alle Angeklagten freigesprochen

Am 8. August 2022 kam ein 16-jähriger Senegalese infolge eines Polizeieinsatzes in der Dortmunder Nordstadt durch Schüsse eines Polizisten ums Leben. Das Landgericht hat nun die fünf angeklagten Beamten freigesprochen (Urt. v. 12.12.2024, Az. 39 Ks 6/23).

Polizeieinsatz mit tödlichem Ausgang

Mouhamed  Lamine Dramé war ein geflüchteter Jugendlicher aus dem Senegal. Vergangenes Jahr hat er sich, vermutlich in Suizidabsicht, ein Messer an den Bauch gehalten. Die in die Dortmunder Jugendwohngruppe gerufenen Beamten haben zunächst auf Anordnung des Dienstleiters Pfefferspray eingesetzt, um den 16-Jährigen zu entwaffnen.  Während das spätere Opfer zu Beginn des Einsatzes in einer Nische hockte, bewegte es sich daraufhin mit dem Messer in der Hand auf die Beamten zu. Auch der eingesetzte Taser konnte den Jugendlichen nicht zum Stehen bringen. Unmittelbar – genau 0,7 Sekunden - danach schoss der als Sicherungsschütze eingeteilte Polizist und tötete Dramé. 

LG Dortmund: Freisprüche für alle beteiligten Polizisten

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage: Dem Schützen wurde Totschlag vorgeworfen, drei weiteren Polizeibeamten gefährliche Körperverletzung im Amt und der Einsatzleiter wegen Anstiftung angeklagt. 

Der Prozess vor dem Dortmunder Landgericht begann und mit Abschluss der Beweisaufnahme änderte die Staatsanwaltschaft ihre Einschätzung. Sie forderte nun den Freispruch für vier der fünf Angeklagten. Nur dem Dienstgruppenleiter wurde noch fahrlässige Tötung nach §222 StGB vorgeworfen: Der Einsatz von Reizgas sei zu Unrecht und unüberlegt angeordnet worden. Dies setzte die Kette fataler Geschehnisse in Gang und führte zur Dynamisierung und Eskalation der Situation.

Im Prozess selbst haben alle angeklagten Beamten ihr Handeln verteidigt. Der Pfeffersprayeinsatz sollte den mutmaßlich sich selbst gefährdenden 16-Jährigen dazu bringen, das Messer fallen zu lassen. Augenscheinlich sei dieser daraufhin jedoch zum Angriff übergegangen und die Beamten haben sich verteidigen müssen. 
Das Gericht sprach alle fünf Angeklagten frei, da sie sich im sog. Erlaubnistatbestandsirrtum  befunden hätten, also fälschlich von einer Notwehrlage ausgegangen waren. Daher hätten sie ohne Schuld gehandelt. 

Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig. Die Staatsanwaltschaft hat hinsichtlich des Freispruchs des Einsatzleiters Revision eingelegt.

Strafverteidigung auf höchstem Niveau

Der Fall Dramé zeigt die – juristische - Komplexität von Entscheidungen, die in Sekundenbruchteilen getroffen werden müssen, sowie die Herausforderungen, solche Einsätze und ihre Konsequenzen rechtlich zu bewerten. Ob das Urteil der Revision standhält, bleibt abzuwarten.

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