Sie hatten einen Verkehrsunfall? Jetzt Schaden über unser Online Formular übermitteln.
Rechtsanwalt Laqmani
15. März 2022

Handy am Steuer - Die Rechtsfolgen

Ein schneller Blick aufs Handy, für viele Autofahrer ist das zu einer Alltäglichkeit geworden. Doch wer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nur zwei Sekunden die Augen von der Straße abwendet und nachsieht, wessen WhatsApp-Nachricht oder Direct Message das „Ping“ gerade ausgelöst hat, legt bereits eine Strecke von 30 Metern zurück – blind. 

Was darf ich, was nicht?

Das widerrechtliche Verwenden des Handys ist nicht nur auf das bloße Telefonieren beschränkt. Vielmehr ist die allgemeine Nutzung des Handys (und allen weiteren elektronischen Geräten, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen oder zu dienen bestimmt sind) während der Fahrt grundsätzlich erst einmal verboten. Zu diesen anderen Geräten zählen insbesondere auch solche der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung und Touchscreens.

Start-Stopp-Mechanik

Wenn Ihr Auto automatisch während des Haltens an der Ampel den Motor im Verbrennungsbetrieb abschaltet, gilt dies weiterhin als Führen des Fahrzeugs im Straßenverkehr und wird nicht als klassisches Ausschalten des Motors gewertet: Der Motor ist nur dann aus, wenn der Fahrer ihn aktiv eigenhändig ausschaltet. 

Gibt es Ausnahmen?

In § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) finden sich jedoch wenige Ausnahmen: 
Die Bedienung ist dann erlaubt, wenn das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird, nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Nutzung nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man blitzschnell eine Sekunde auf das in der Halterung in Blickrichtung befestigte Handy schaut. Letztlich kann die Benutzung eines Bildschirms oder einer Sichtfeldprojektion auch dann erlaubt sein, wenn sie zur Bewältigung der Fahraufgabe des Rückwärtsparkens dient und nur Schrittgeschwindigkeit gefahren wird und/oder die Nutzung elektronischer Geräte die vorgeschriebenen Spiegel ersetzen oder ergänzen. 

Eine gute Orientierung bildet diese grobe Faustregel: Die Nutzung ist (höchstwahrscheinlich) dann verboten, wenn das Gerät zur Bedienung in die Hand genommen werden muss. 

Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

Ein kurzer Überblick, welche Folgen nach dem Bußgeldkatalog den Fahrer für die Nutzung des Handys am Steuer treffen können. Für Motorradfahrer gilt entsprechendes. 

Nutzen des Handys während der Fahrt Bis zu 100 Euro + 1 Punkt 
Hierdurch andere Teilnehmer des Straßenverkehrs gefährdet150 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
Hierdurch einen Unfall mit Sachbeschädigung verursacht200 Euro + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
Als Fahrradfahrer das Handy während der Fahrt genutzt55 Euro

Wichtige Urteile

Ein kurzer Überblick über Entscheidungen rund um das Thema Handy am Steuer:

1) Wird während der Fahrt zum Handy gegriffen, um es in die Ladestation der Mittelkonsole zu legen, stellt dies keinen Fall der Mobiltelefonnutzung nach § 23 Abs. 1a StVO dar. (AG Landstuhl, Urteil vom 6. Februar 2017, Az.: 2 OWi 4286 Js 12961/16)

2) Wer trotz des Telefonierens über die Freisprechanlage das Handy dennoch in der Hand hat, kann sich nicht auf das „Nicht am Ohr halten“ berufen und handelt rechtswidrig im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO. (Berliner Kammergericht, Beschluss vom 13.02.2019, Az. 3 Ws (B) 50/19)

Wie verhalte ich mich richtig, nachdem ich erwischt wurde?

Wenn Sie sich mit dem Vorwurf der rechtswidrigen Nutzung Ihres Handys am Steuer konfrontiert sehen und ein entsprechender Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft, so sollten Sie nicht zögern und sich umgehend anwaltlich beraten lassen. Besonders im Hinblick auf die empfindliche Geldbuße und das drohende Fahrverbot. Die obigen Entscheidungen und Ausnahmen zeigen, dass es durchaus sinnvoll sein kann, sich gegen einen Bußgeldbescheid zu wehren und im ersten Schritt hiergegen binnen zwei Wochen Einspruch einzulegen.

Mit Handy am Steuer erwischt?
Als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht prüfe ich den Bußgeldbescheid auf (formelle) Fehler und kann Einblick in die Ermittlungsakte beantragen. Gemeinsam erörtern wir das weitere Vorgehen, um den Schutz Ihrer Mobilität zu bewahren.
Kontakt aufnehmen
rechtsanwaltskanzlei laqmani hamburg logo
© 2022 – 2024 Rechtsanwaltskanzlei Laqmani – Alle Rechte vorbehalten.
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner