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Rechtsanwalt Laqmani
4. August 2025

Herzanfall am Steuer: 84-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Ein 84-jähriger Autofahrer erfasste im Sommer letzten Jahres eine Mutter und ihren vierjährigen Sohn tödlich. Durch die Herzerkrankung des Angeklagten konnte es jederzeit zu Ohnmachtsfällen kommen – dennoch setzte er sich auch an diesem Tag hinters Steuer. Nun wurde er vom AG Tiergarten u.a. wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.  

Mit fast 90 km/h auf dem Radweg: Mutter und Kind getötet

Berlin-Mitte, Leipziger Straße: Am 09 März 2024 sei der Angeklagte, der zuvor erstmalig alleine das Grab seiner verstorbenen Frau besuchte, immer schneller auf ein Stauende zugefahren, bis er schließlich registriert habe, dass die Fahrzeuge standen. Als er sich „irgendwie retten wollte“ habe er seinen Wagen dann auf den Radweg gezogen und dort die Mutter mit ihrem Sohn, der sich im Kinderwagen befand, erfasst. Er habe noch versucht, gegenzulenken, dies sei ihm aber nicht rechtzeitig gelungen - zu dem Zeitpunkt hatte das Auto eine Geschwindigkeit von 89 km/h erreicht. Fünf weitere Personen wurden verletzt. 

Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Angeklagte zunächst eine Busspur befuhr. Statt der zulässigen 30 km/h soll er auf 70 bis 90 Kilometer pro Stunde beschleunigt haben. 

Bei den Geschädigten handelt es sich um eine Berlin-Touristin aus Belgien, die mit ihrem Lebensgefährten, ihrer Schwester und dem vierjährigen Sohn unterwegs war, die Mall of Berlin zu besuchen. Mann und Schwester hatten bereits den Gehweg auf der anderen Straßenseite erreicht, die Mutter befand sich mit dem Kinderwagen noch an der Bordsteinkante. Sie und ihr Kind starben kurze Zeit nach dem Aufprall im Krankenhaus. 

Erkrankung gekannt, Risiko unterschätzt?

Der Angeklagte gab im Prozess an, dass es ihm unendlich leid tue und er an den Unfall selbst keine Erinnerung habe. Bei Antritt der Fahrt habe er sich gesundheitlich nicht beeinträchtigt gefühlt. Seit 1963 sei er als Kraftfahrer im Fernverkehr tätig, ohne Vorbelastungen. Nach dem Geschehen hatte er seinen Führerschein freiwillig abgegeben. 
Zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes sei der Angeklagte nicht mehr schuldfähig gewesen; das AG ging davon aus, dass er sich möglicherweise in einem Zustand befunden habe, in dem eine „bewusste Entscheidung nicht mehr möglich war“.  Daher verlagerte sich der eigentliche Schuldvorwurf nach hinten, zu dem Moment, in dem er in das Fahrzeug gestiegen sei, obschon er gewusst habe, dass er an einer Erkrankung leide, die zu körperlichen Ausfallerscheinungen führen könne. 

Als Zeugin wurde auch eine Kardiologin gehört, die den 84-jährigen Senior nach dem Unfall untersucht hatte. Sie hält es für möglich, dass es durch eine Synkope für einige Sekunden zu einem Herzstillstand beim Angeklagten gekommen sei. Eine kardiologische Synkope trete plötzlich auf, so die Ärztin; einen epileptischen Anfall schloss sie hingegen aus. Bereits 2023 wurde auf die Notwenigkeit eines Herzschrittmachers hingewiesen, worauf er wegen der Krebserkrankung seiner Frau jedoch nicht eingegangen sei. Es seien außerdem Herzrhythmusstörungen bei ihm festgestellt worden.

Zwei Jahre auf Bewährung: Urteil des AG Tiergarten

Das Amtsgericht (AG) Tiergarten verurteilte einen 84-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen zu zwei Jahren Haft (Urt. v. 27.06.2025, Az. 212 Ls 1/25). Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Zwischen Alltag und Anklage

Auch dieser Fall zeigt: Ein einzelner Moment kann genügen, um alltägliches Verhalten in den Fokus strafrechtlich relevanter Fahrlässigkeit zu rücken.

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