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Rechtsanwalt Laqmani
9. April 2023

Monocam - Der neue Handy-Blitzer

Ein Pilotprojekt in Trier: Autofahrer werden beim Telefonieren oder Tippen mit bzw. auf dem Handy am Steuer von einem „Handy-Blitzer“ ertappt. Das umstrittene System namens „Monocam“ führte zu einer Vielzahl von Bußgeldbescheiden und wurde nun erstmalig vor Gericht verhandelt. 

Handy-Nutzung auf Aufnahmen erkennen

Das in den Niederlanden entwickelte System funktioniert relativ simpel: Eine Kontrollkamera filmt, im vorliegenden Fall von der Brücke (Autobahn 602 bei Kenn), alle vorbeifahrenden Fahrzeuge und erhebt Bilder von den Fahrzeugführern und Kennzeichen. Diese Bilder werden auf einen Laptop der Polizei per Livestream übermittelt und gespeichert, wenn die entsprechende Software ein Handy bzw. eine typische Handynutzungshaltung beim Fahrer erkennt. 

Umstritten: Kritik wird laut

Das Projekt „Monocam“ ist umstritten – die Kritik reicht von Datenschutzverstößen hin zur fehlenden Ermächtigungsgrundlage. Das grundrechtlich geschützte Recht auf informelle Selbstbestimmung sei durch die Erhebung der Daten angegriffen worden; nach Ansicht einiger Verkehrsrechtler dürften die Bilder daher auch nicht verwertet werden, ein Beweisverwertungsverbot läge nahe. 

Weiter sei das Vorliegen einer rechtlichen Grundlage problematisch. Um eine rechtssichere Ahndung von Handy-Verstößen zu gewährleisten, brauche es eine entsprechende gesetzliche Norm. Diese könnte sich etwa auf eine verdachtsunabhängige Erfassung aller an der Kamera vorbeifahrenden Fahrzeuge beziehen; so eine Regelung gibt es bislang (noch) nicht. 

Bußgeldbescheide bleiben wirksam

Erstmalig wurde der „Handy-Blitzer“ ab dem 1. Juni 2022 in Trier im Rahmen eines Pilotprojekts eingesetzt, es folgten Bußgeldbescheide und hiergegen gerichtete Einsprüche.

Über fünf solcher Fälle wurden am 02.03.2023 vom Amtsgericht (AG) Trier entschieden. Der Vorwurf: Die Betroffenen sollen beim Autofahren ihr Mobiltelefon benutzt haben, dies wurde mit einem Bußgeld von jeweils 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet. 

Das AG Trier wies drei der fünf Einsprüche zurück. Es stellte zwar fest, dass es keine Rechtsgrundlage für den Erlass des neuen Geräts gab, die hieraus entstandenen Beweise dennoch verwertet werden durften und eine unerlaubte Handy-Nutzung am Steuer hierdurch belegt werden konnte. 

Für eine dauerhafte Nutzung von „Monocam“ brauche es eine Rechtsgrundlage, so auch das rheinland-pfälzische Innenministerium. Dass beim Pilotprojekt auf eine Generalklausel im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz zur Gefahrenabwehr, konkret § POG Rheinland-Pfalz, zurückgegriffen werden könne, sei jedoch nicht der Fall, zumal bereits Bußgeldbescheide ergingen, so das Amtsgericht. 

Halten wir fest: Eine entsprechend notwendige Rechtsnorm fehlt – dennoch erwüchse hieraus kein Beweisverwertungsverbot. Die Eingriffsintensität sei nicht derart hoch und das öffentliche Interesse an der Sanktionierung der Handy-Nutzung während des Fahrens erheblich.

Die Mehrheit der Bußgeldbescheide, gegen die Einspruch eingelegt wurde, bleiben daher wirksam. 

Handy-Blitzer bald auf dem ganzen Bundesgebiet?

Ob sich „Handy-Blitzer“ bei der aktuellen Gesetzeslage durchsetzen ist fragwürdig. Naheliegender ist jedoch die Schaffung einer rechtlichen Grundlage und somit das Möglichmachen von Einsätzen der „Monocam“.

Dieses Beispiel aus der Praxis zeigt, dass ein Beweiserhebungsverbot nicht zwingend zum Beweisverwertungsverbot führt und eine Ahndung, etwa in Form eines Bußgeldbescheids, dennoch möglich ist. In jeden Fall ist es wichtig, sich frühzeitig juristische Hilfe bei einem auf das Verkehrsrecht spezialisiertem Anwalt zu holen, um die an solchen Pilotprojekten zurecht laut werdende Kritik in den eigenen Prozess zu integrieren und auf Missstände hinzuweisen.

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Was nach einer „typischen Haltung bei Nutzung eines Handys“ aussieht, kann auch auf etwas ganz anderes zurückzuführen sein. Hiergegen sollten Sie sich wehren – ich helfe Ihnen dabei.
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