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Rechtsanwalt Laqmani
5. August 2025

Prozess am LG Verden: Mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin Daniela K. vor Gericht

Am 15. Mai 2024 hat vor dem Landgericht Verden der Prozess gegen Daniela K. begonnen. Die heute 66-Jährige war über drei Jahrzehnte untergetaucht und gilt als ehemalige Angehörige der Roten Armee Fraktion (RAF). Gegenstand des Verfahrens sind jedoch nicht die RAF-Taten, sondern eine Serie bewaffneter Raubüberfälle, bei denen es unter anderem zu Schüssen auf Geldtransporter kam. 

Aus dem Untergrund zum Gericht: Der Fall Daniela K.

Nachdem sie für mehr als dreißig Jahre untertauchte, wurde Daniela K. im Februar 2024 in Berlin festgenommen. Der 66-Jährigen wird im Zusammenhang mit 13 Raubüberfällen versuchter Mord u.a. aus Habgier, unerlaubter Waffenbesitz sowie versuchter und vollendeter schwerer Raub vorgeworfen. Gemeinsam mit Burkhard G. und Ernst-Volker S., beide weiterhin auf Flucht, soll sie Geldtransporter und Supermärkte überfallen haben; bei einem Geldtransporter-Überfall im Jahr 2015 fielen Schüsse. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr außerdem vor, zwischen 1999 und 2016 insgesamt 2,7 Millionen Euro erbeutet zu haben. 

Bei der Festnahme in ihrer Berliner Wohnung fanden die Ermittler unter anderem ein Sturmgewehr, eine Maschinenpistole und eine Panzerfaust-Attrappe. Unter den Waffen sei auch die AK-47 gefunden worden, die bei dem Geldtransporterüberfall in Stuhr abgefeuert wurde. Daneben wurden gefälschte Pässe und größere Bargeldsummen sichergestellt. Der entscheidende Hinweis, mit dessen Hilfe die Behörden ihre Wohnanschrift in Berlin-Kreuzberg ermitteln konnten, war aus der Bevölkerung gekommen.

Ein Reitsaal als Hochsicherheitsgericht

Bemerkenswert sind neben dem Gegenstand des Prozesses auch die räumlichen Umstände: Zwar wird vor dem LG Verden verhandelt, der Prozess fand anfangs jedoch im Schutzsaal des Oberlandesgerichts (OLG) Celle statt. Eine Verlegung in das LG war für Ende Mai vorgesehen, bis dahin sollte ein den Sicherheitsanforderungen genügender Saal zur Verfügung stehen. Inzwischen wird wieder in Verden, genauer gesagt in einer umgebauten Reithalle im Stadtteil Eitze verhandelt. Diese wurde zu einem Hochsicherheitssaal umgebaut, da das Gericht selbst nicht über die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und den Platz verfügte. Diese Dimension weise auf die Durchführung eines Terror-Verfahrens hin, so die Verteidigung, das jedoch explizit nicht geführt werde – im vorliegenden Prozess geht es ausschließlich um die Raubtaten.

Rechtlicher Hinweis: Mordvorwurf könnte entfallen

Am. 9. Juli erging seitens des Gerichts der rechtliche Hinweis, dass – in Abweichung zur Anklageschrift – für den bewaffneten Überfall auch die Strafbarkeit eines gemeinschaftlich versuchten, besonders schweren Raubs in Betracht kommt. Laut Gerichtssprecher droht K. somit keine lebenslange Haftstrafe mehr; einer ihrer Verteidigern spricht von einem Teilerfolg. Inzwischen wird ein bedingter Tötungsvorsatz diskutiert. Die Tötung eines Insassen des Transporters sei also nicht gewollt gewesen, aber in Kauf genommen worden. Dies allein schließt die Verurteilung wegen versuchten Mordes zwar nicht aus, wohl aber ein möglicher Rücktritt:

Die Rücktritts-Problematik hatte sich im Vorfeld als einer der Knackpunkte des Prozesses abgezeichnet, insbesondere seine Freiwilligkeit. Wurde der Raub allein aufgrund der gestiegenen Entdeckungsgefahr abgebrochen und die Täter sahen sich notgedrungen zum Rücktritt gezwungen, würde es an der Freiwilligkeit des strafbefreienden Rücktritts fehlen. Gegen das erhöhte Entdeckungsrisiko könnte hingegen sprechen, dass die Täter bereits am helllichten Tag auf einem belebten Supermarkplatz zugegriffen haben und durch die drei Schüsse wohl ohnehin viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen hätten. Ob nun letztlich ein wirksamer Rücktritt vorliegt, bleibt weiterhin klärungsbedürftig.

Bei dem Überfall am 06. Juni 2015 sollen laut Staatsanwaltschaft die drei ehemalige RAF-Terroristen G., S. und K. einen Geldtransporter mit knapp einer Million Euro gestoppt haben. Die vermummten Täter waren aus einem weißen VW-Transporter gesprungen, der rückwärts gegen die Wand eines Supermarktes fuhr. Ein Schuss traf den Reifen, einer die Scheibe und ein letzter die Beifahrertür des Transporters. Zwei dieser Schütte drangen dabei in die Fahrerkabine ein, die Fahrer blieben körperlich unversehrt und die Täter sollen ohne Beute geflüchtet sein. Der Grund für den Abbruch ist unbekannt und soll im Prozess noch beleuchtet werden. Die derzeitige Einschätzung des Gerichts Verden könnte sich im Laufe der nächsten Wochen jedoch erneut ändern. 

Prozess wegen mutmaßlicher RAF-Mitgliedschaft folgt

Ein zweiter Prozess wird von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe geführt werden, in dem es um die Mitgliedschaft in der RAF geht. Die Rote-Armee-Fraktion war eine linksterroristische Organisation, die zwischen 1970 und 1998 zahlreiche Anschläge, Entführungen und Morde verübte. Die Ermittlungen zu ihrer konkreter Rolle innerhalb der Gruppe dauern an.

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