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Rechtsanwalt Laqmani
20. Februar 2022

Welche rechtlichen Folgen hat das Benutzen eines gefälschten Impfpasses?

Die Pandemie hat nicht nur einen gesellschaftlichen Einfluss während der vergangenen zwei Jahre hinterlassen, sondern auch die Welt des Rechts und der Gesetze vor neue Fragen und Problematiken gestellt. Der fast in Vergessenheit geratene, gelbe Impfausweis hat seit Beginn des Impfangebots im Jahr 2021 Hochkonjunktur und dient für viele Bereiche des (sozialen) Lebens als „Eintrittskarte“. Doch welche strafrechtlichen Konsequenzen wiederum die Nutzung eines gefälschten Impfpasses mit sich bringt, war bis vor Kurzem noch unklar und warf Licht auf eine Strafbarkeitslücke, die Ende 2021 geschlossen wurde.

Wer eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine solche unechte/ verfälschte Urkunde gebraucht und dadurch im Rechtsverkehr täuscht, erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB. Anders als beispielsweise ein Abschlusszeugnis oder ein Testament stellt der Impfpass jedoch ein Gesundheitszeugnis im Sinne der §§ 277- 279 StGB dar. Und genau hier lag bis zur Gesetzesänderung das Problem: Die Strafbarkeit des Herstellens und des Gebrauchs eines gefälschten Gesundheitszeugnisses war nur dann gegeben, wenn es zur Täuschung Versicherungsgesellschaften oder Behörden vorgelegt wurde. Nicht strafbar war jedoch die Nutzung im „privaten Rahmen“, beispielsweise beim Restaurantbesuch.

Warum keine Strafbarkeit aufgrund einer Urkundenfälschung?

Ein naheliegender Gedanke wäre, auf das Delikt der Urkundenfälschung zurückzugreifen und diesen Tatbestand zu bejahen. An dieser Stelle ein kurzer Ausflug in die Welt des Strafrechts:
Spezielle Normen (lex specialis) gehen allgemeinen Gesetzen (lex generalis) vor und sperren deren Anwendung. Und so eine spezielle Regelung stellen §§ 277, 279 StGB dar, da es hier um eine besondere Form der Urkunde, dem Gesundheitszeugnis, geht. Diese Paragrafen verdrängen somit die einfache Urkundenfälschung.

Wer also in einer Apotheke einen gefälschten Impfpass vorlegte, um den digitalen Nachweis zu erhalten, machte sich „dank“ dieser Strafbarkeitslücke nicht strafbar.

Wie sieht die neue Gesetzeslage aus?

Am 24.11.2021 traten die Gesetzesänderungen der Ampel-Koalition in Kraft, die sich strafverschärfend für Impfpass-Fälscher auswirken.

Anders als bisher ist der Gebrauch eines gefälschten Impfausweises nach § 279 StGB auch dann strafbar, wenn er nicht Behörden oder Versicherungsgesellschaften vorgelegt wird. Anstelle letzterer Begriffe trat der „Rechtsverkehr“ im Allgemeinen, der also beispielsweise auch den Kino-Besuch meint. Der Strafrahmen erstreckt sich von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Demjenigen der sich, um einen Impfausweis auszustellen, als Arzt ausgibt, drohen nach § 277 Abs. 1 StGB bis zu einem Jahr Haft. Bis zu zwei Jahren Haft hingegen können auf (echten) Ärzten oder andere approbierte Medizinpersonen (auch Apothekern) gemäß § 278 Abs. 1 StGB zukommen, wenn diese gefälschte Gesundheitszeugnisse ausstellen.

Der „Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen“ nach § 275 Abs. 1a StGB macht sich strafbar, wer eine Impfung in einen Blanko-Ausweis (ohne persönliche Daten) einträgt oder eine solches Dokument beschafft. Hierauf drohen entweder eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft. Diese Änderung soll vor allem den Handel mit gefälschten Impfausweisen, bei denen der Käufer nur noch seinen Namen hinzufügen muss, stoppen.

Mir wird vorgeworfen, einen gefälschten Impfpass hergestellt oder benutzt zu haben. Was soll ich nun tun?

Als erstes gilt es, Ruhe zu bewahren und sich nicht überstürzt zu den Vorwürfen einzulassen. Denken Sie an das alte Sprichwort: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt mit Schwerpunkt im Strafrecht, der Ihnen zur Seite steht und die Kommunikation zu der Staatsanwaltschaft und der Polizei für Sie übernimmt - Unabhängig davon, ob Sie die vorgehaltene Tat begangen haben oder nicht. Gemeinsam besprechen wir das weitere Vorgehen und klären all Ihre Fragen.

Durch das Beantragen der Akteneinsicht erhalten wir das nötige Material, um zu denen Ihnen zur Last gelegten Straftaten Stellung zu beziehen und die Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Sie werden in dieser Situation nicht allein gelassen, sondern können sich auf die juristische Expertise auch bei komplizierten Sachverhalten sowie neuster Rechtsprechung und einem starken Ansprechpartner verlassen.

Durch frühzeitiges, richtiges Agieren kann häufig ein Gerichtsverfahren umgangen werden und durch eine schriftliche Erledigung ohne Eintragung ins Führungszeugnis ersetzt werden. Zögern Sie daher nicht, mich jederzeit gerne zu kontaktieren.

Bildquelle: diy13/Shutterstock.com

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