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Rechtsanwalt Laqmani
30. Mai 2026

Sexueller Missbrauch an Schülerin: LG Erfurt verurteilt Lehrer zu fünf Jahren Haft 

Ein Lehrer aus Erfurt ist wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt sah es als erwiesen an, dass sich der 63-Jährige über mehrere Jahre hinweg in zahlreichen Fällen an dem Mädchen vergangen hat. In der Urteilsverkündung fand der Vorsitzende Richter deutliche Worte - sowohl zum Verhalten des Angeklagten als auch zum Umgang der Schule mit den Vorwürfen.

Missbrauch über mehrere Jahre

Nach den Feststellungen des Gerichts missbrauchte der Lehrer seine Schülerin zwischen 2016 und 2020 in mehr als 80 Fällen. Das Mädchen hatte sich dem Angeklagten ursprünglich anvertraut und suchte bei ihm Unterstützung. Das LG Erfurt stellte fest, dass der Lehrer das bestehende Vertrauensverhältnis ausnutzte und die Situation systematisch zu sexuellen Übergriffen missbrauchte. Die Staatsanwaltschaft sprach in ihrem Plädoyer davon, dass der Angeklagte das Mädchen zu einem „Sexobjekt degradiert“ und sich manipulativ sowie empathielos verhalten habe.

Die junge Frau trat im Verfahren als Nebenklägerin auf. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft leide sie infolge der Taten bis heute unter den Folgen einer diagnostizierten posttraumatischen Belastungsstörung.

Gericht wertet Geständnis strafmildernd

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte auf vier Jahre und elf Monate Haft. Das Landgericht Erfurt verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht insbesondere das umfassende Geständnis des Angeklagten.

Zudem verpflichtete sich der Verurteilte im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs dazu, der Geschädigten eine Zahlung von 30.000 Euro zu leisten. In seinem letzten Wort entschuldigte sich der ehemalige Lehrer erneut bei der jungen Frau und ihrer Familie. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.

Der Vorsitzende Richter zeigte sich bei der Urteilsverkündung tief betroffen vom Ausmaß der Taten. Das Mädchen habe lediglich eine „Schulter zum Anlehnen“ gesucht, erklärte er. Der Angeklagte habe dieses Vertrauen jedoch für einen jahrelangen sexuellen Missbrauch ausgenutzt. Mit Blick auf die berufliche Rolle des Angeklagten stellte der Richter klar, dass ein solches Verhalten mit dem Lehrerberuf unvereinbar sei. Wer seine Stellung gegenüber Schutzbefohlenen derart missbrauche, habe von seinem Beruf „nichts verstanden“.

Kritik auch an der Schule: Weiterer Lehrer verurteilt

Deutliche Kritik äußerte das Gericht auch am Umgang der Schule mit den Missbrauchsvorwürfen. 

Die vom Missbrauch betroffene Schülerin habe sich zunächst an einen Vertrauenslehrer gewandt. Doch statt ihr zu helfen, soll dieser pornografische Inhalte mit ihr ausgetauscht haben. Gegen ihn wurden ebenfalls Ermittlungen wegen sexualisierter Gewalt geführt. Inzwischen ist auch dieser Lehrer strafrechtlich verurteilt worden: Das Landgericht Erfurt sah es als erwiesen an, dass er in 69 Fällen sexuelle Gewalt gegen drei Schülerinnen begangen hat und verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde er freigesprochen.

Die Tatsache, dass sich das Opfer ausgerechnet an einen später selbst verurteilten Lehrer gewandt hatte, bezeichnete der Vorsitzende Richter als besonders erschütternd. Diese Verknüpfung lasse einen „fassungslos zurück“. Mit Blick auf das Gymnasium stelle sich die Frage, „was in dieser Gesellschaft eigentlich schieflaufe“, zumal an der Schule bereits seit Jahren Gerüchte über entsprechende Vorfälle kursiert hätten.

Auch die Schulleitung habe laut Aussagen im Prozess nicht angemessen reagiert, als sich die Schülerin an sie wandte. Die Staatsanwaltschaft wies in ihrem Plädoyer darauf hin, dass es für Betroffene in schulischen Strukturen häufig besonders schwierig sei, über Missbrauch zu sprechen - nicht selten herrsche ein Klima des Wegschauens oder Verdrängens.

Strafverteidigung und Opferrechte im Sexualstrafrecht

Vorwürfe im Bereich des Sexualstrafrechts gehören zu den sensibelsten und zugleich schwerwiegendsten Strafverfahren. Für Beschuldigte wie auch für Betroffene haben solche Verfahren häufig weitreichende persönliche und berufliche Konsequenzen.

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