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Rechtsanwalt Laqmani
26. März 2025

Staatsanwalt angeklagt: Korruptionsverdacht in einem der größten Drogenermittlungsfälle Europas

Einem Staatsanwalt aus Hannover wird vorgeworfen, Interna an eine Kokain-Bande weitergegeben zu haben. Gegen ihn wurde wegen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall sowie Geheimnisverrat und Strafvereitelung ermittelt.

Der große Kokainfund

Niedersachsens Justiz beschäftigte sich über Jahre mit dem bis dahin in Europa größten Kokainschmuggelfall. Das Ausmaß war gewaltig: 16 Tonnen Kokain wurden 2021 im Hamburger Hafen gefunden, der Marktwert belief sich auf geschätzte 500 Millionen Euro. Verantwortlich hierfür soll eine Gruppe, bestehend aus 20 Mitgliedern, aus Hannover sein. Sie soll in Verdingung zur niederländischen Kokain-Mafia stehen und als eine Speditionsfirma getarnt den Import der Drogen durchgeführt haben. Die damaligen Ermittlungen gegen die Gruppe führte ein Staatsanwalt, der nun selbst angeklagt ist. 

Im Falle der Schmuggler-Bande kam es zum Prozess, auch aber zu immer mehr Merkwürdigkeiten über die Zeit. Als ein geplanter Schlag gegen die Gruppe 2022 deutlich enttäuschender ausfiel als erwartet, wurden die Ermittler misstrauisch. Von den geplanten 30 Haftbefehlen konnten nur 19 vollstreckt werden, da sich wichtige Akteure der Gruppe ins Ausland abgesetzt haben. Diejenigen, denen die Polizei habhaft wurde, landeten auf der Anklagebank mit dem 39-jährigen Staatsanwalt G. auf der gegenüberliegenden Seite des Saals. 

Die ernüchternde Razzia sorgte nicht nur für Missmut, sondern warf auch Rätsel auf: Der Verdacht drängte sich auf, dass die Gruppe zuvor gewarnt wurde – es gab also eine undichte Stelle, einen Maulwurf. Die ausgewerteten Chats der Kokain-Bande nannten einen „korrupten“ Staatsanwalt, der ihnen Informationen lieferte. Sie nannten ihn „Coach“, fragten sich, ob er verlässlich liefern würde oder selbst hoch pokerte.

Während dieser Ermittlungen lief das Verfahren gegen die Mitglieder der Kokain-Bande weiter, an denen Staatsanwalt G. weiterhin mitwirkte und vor Gericht auftrat. 

Ein Maulwurf in der Justiz?

Der Verdacht, dass es sich bei G. um die undichte Stelle handeln könnte, wurde immer schwerer und ab Ende 2022 soll er auch dem Justizministerium bekannt gewesen sein. Es folgte eine Wohnungsdurchsuchung und die Auswertung beschlagnahmter Datenträger, die vorerst jedoch keine belastenden Erkenntnisse brachten. Das inzwischen eingeleitete Verfahren gegen Unbekannt wurde eingestellt und der Maulwurf schien in seinem Erdloch verschwunden zu sein. 

Bis zum Juni 2024, als neue Hinweise aus den verschlüsselten Chats auftauchten, die brisant genug waren, um das Verfahren gegen G. wieder aufzunehmen. Dieser stand nun unter dringendem Tatverdacht, durfte aber dennoch bis in den August hinein weiterarbeiten, auch an dem Kokain-Verfahren. Am 29. Oktober erfolgte die Festnahme des Staatsanwalts. Gegen ihn soll ein Vermögensarrest in Höhe von 65.000 Euro angeordnet worden sein – Ermittler vermuten, er habe diesen Beitrag als Gegenleistung von der Kokain-Bande erhalten. Die aktuellen Ermittlungen gegen G. leitet die Staatsanwaltschaft Osnabrück und wirft ihm insgesamt 14 Fälle zwischen Juni 2020 und März 2021 vor.

Neben G. wurde auch gegen eine weitere Person wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall Anklage erhoben.  Der Beschuldigte soll in 12 Fällen als Mittelsmann gedient haben, Informationen von G. weitergegeben und ihm wiederum das vereinbarte Geld übergeben haben. 

Mit einem Prozessbeginn ist im Laufe der nächsten Monate zu rechnen, soweit die Anklage gegen Staatsanwalt G. vom Landgericht Hannover zugelassen wird. 

Strafverteidigung als Instrument des fairen Verfahrens

Der vorgestellte Fall zeigt, wie fragil das Vertrauen in die Justiz sein kann, wenn Bestechlichkeit und Geheimnisverrat im Raum stehen. Gerade in solch komplexen Verfahren ist eine konsequente und engagierte Strafverteidigung essenziell, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten ein faires Verfahren erhalten.

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Wir setzten uns entschlossen für die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien ein – unabhängig von der Position eines Beschuldigten. Denn nur eine starke Verteidigung kann die Balance zwischen Anklage, Richterbank und Angeklagtem aufrechterhalten und dessen Rechte schützen.
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