Sie hatten einen Verkehrsunfall? Jetzt Schaden über unser Online Formular übermitteln.
Rechtsanwalt Laqmani
28. März 2025

Ungerechtfertigte Fahrzeugkontrolle: Polizisten wegen Freiheitsberaubung und Nötigung verurteilt

Zwei Polizeibeamte, eine Fahrzeugkontrolle ohne ersichtlichen Grund, ein fragwürdiges Vorgehen und eine Menge Fragezeichen: Mit einem solchen Fall beschäftigte sich das Landgericht Berlin und fällte im Februar nun sein Urteil (LG Berlin, Urt. v. 13. 02.2025, Az. 506 KLs 14/24). Aber was war geschehen?

Nötigung bei Kontrolle, unklares Tatgeschehen


Die 45- bzw. 49-jährigen Angeklagten sollen im Juli 2024 gegen 23 Uhr einen Autofahrer auf der Berliner Stadtautobahn mit Polizeikelle und Blaulicht gestoppt haben. Anschließend hätten sie den Mann in unverhältnismäßiger Weise mit Handschellen gefesselt, den Wagen durchsucht und – so jedenfalls der Vorwurf der Staatsanwaltschaft - einen Rucksack, in dem sich 55.000 bis 60.000 Euro befanden, entwendet.

Obwohl die zwanzig Verhandlungstage noch viele Fragen offenließen, konnten folgende Geschehnisse gerichtlich festgestellt werden: Die Angeklagten - ein Ober- und ein Hauptkommissar - sollen gut befreundet gewesen sein und waren außerhalb ihrer Dienstzeit mit einem zivilen Dienstwagen uniformiert unterwegs. Einer der Angeklagten trug seine Dienstwaffe sichtbar am Gürtel; sie hielten den Autofahrer unter Einsatz von Blaulicht an.

 Grund dafür soll dessen auffällig langsames Fahrtempo gewesen sein. Die Kontrolle sei aus Sicht des Gerichts jedoch nicht gerechtfertigt gewesen. 

Der Autofahrer habe seinen Wagen verlassen und sich mit angelegten Handschellen ins Polizeiauto setzen müssen. Es fehle jedoch gänzlich an Anhaltspunkte seitens der angeklagten Beamten, die dieses Vorgehen nachvollziehbar machen könnten. So sei etwa auch keine Halterabfrage erfolgt. 

Der Autofahrer sagte aus, circa 30 Minuten im Polizeiwagen verbracht zu haben – ohne Aufklärung darüber, was los sei. Der Vorsitzende Richter äußerte sich diesbezüglich: „Es war eine lange Zeit für eine Verkehrskontrolle, bei der nicht festgestellt wurde.“

Viele Fragen, wenige Ausrufezeichen

Die Staatsanwaltschaft warf den Polizeibeamten eine Raubtat vor. Das Gericht konnte diese jedoch nicht sicher feststellen. Außerdem schienen es wohl nur wenige während des Prozesses mit der Wahrheit genau zu nehmen: Der Vorsitzende Richter fasste zusammen, dass das Gericht „in vielfacher Weise angelogen wurde – von mehreren Seiten“. 

So sagte der 63-jährige Autofahrer etwa aus, dass sich in seinem Auto ein Rucksack mit viel Geld befunden hätte. Die hohe Bargeldsumme sei für den Kauf von Maschinen für seine Landschafts- und Gartenpflegefirma vorgesehen gewesen und von den Polizisten mitgenommen worden. Diesen Ausführungen sei jedoch laut Gericht nicht zu folgen. Außerdem habe dem Geschädigten das Anlegen der Handschellen große Schmerzen bereitet und die Polizisten ihm einen großen psychischen Schaden zugefügt. 

Urteil: Schwere Nötigung und Freiheitsberaubung

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf schweren Raub, gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung und beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten bzw. sechs Jahren. Die Verteidigung forderten hingegen einen Freispruch, der gesamte Vorgang sei völlig frei erfunden.

Am 13. Februar verurteilte das Landgericht Berlin die zwei Polizisten zu jeweils neun Monaten Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlicher Nötigung im besonders schweren Fall (§ 240 Abs. 1, 4 StGB) und Freiheitsberaubung (§239 Abs. 1 StGB). Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. 
Auch nach fünf Monaten Prozess bliebe ein riesiges Fragezeichen, warum das Fahrzeug angehalten wurde, so der Vorsitzende Richter. 
Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig. 

Umfassende Strafverteidigung für komplexe Fälle

Mutmaßliche Tathandlungen müssen nicht immer zweifelsfrei auf der Hand liegen, um dem Beschuldigten vorgeworfen zu werden. Daher ist eine umfassende und engagierte Strafverteidigung immens wichtig.

Vorladung erhalten?
Kommen Sie am besten frühestmöglich und bereits ab Vorladung der Polizei auf uns zu. Wir stehen für Sie und Ihre Rechte ein. 
Kontakt aufnehmen
rechtsanwaltskanzlei laqmani hamburg logo
© 2022 – 2025 Rechtsanwaltskanzlei Laqmani – Alle Rechte vorbehalten.
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner