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Rechtsanwalt Laqmani
21. Oktober 2024

Urteil des LG Hanau: Mordversuch an dementen Ehemann

Das Hanauer Landgericht hat eine Ehefrau, die mit der Pflege ihres Mannes überfordert war, wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt, nachdem sie ihren Gatten und sich selbst hatte vergiften wollen. 

Überdosis Schlafmittel im Wein verabreicht

Die Angeklagte hat im März vergangenen Jahres ihrem 79-jährigen Ehemann eine Überdosis Schlafmittel verabreicht und auch selbst von der Mixtur getrunken. Beide wurden bewusstlos, konnten jedoch rechtzeitig im gemeinsamen Bett von dem Bruder der Ehefrau gefunden und durch die gerufenen Notärzte gerettet werden. Die Frau wurde wegen versuchten, heimtückischen Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Hanau angeklagt.  

Wie konnte es dazu kommen? 

Die 63-jährige Angeklagte hatte den vorgetragenen Sachverhalt eingeräumt. Ihr Ehemann war dement und sie als diejenige, die für seine Pflege zuständig war, überfordert. Nach eigener Aussage habe sie am Tatabend endlich schlafen wollen. 

Diese Überforderung, Verzweiflung und der Schlafmange sowie Alkoholkonsum führten die Richter als Ursachen für die Tat an. Zum Tatzeitpunk hatte die Ehefrau über drei Promille Alkohol im Blut und handelte daher im Zustand eingeschränkter Schuldfähigkeit. Laut Staatsanwalt habe sie ihren Ehemann nicht gezielt töten wollen, aber in Betracht gezogen, das Leben beider könne nach der Einnahme des Mittels in zu hoher Dosis ein Ende finden. Die Verteidigung hingegen verneinte einen Tötungsvorsatz ganzheitlich: Die Angeklagte wollte durch die Verabreichung aber auch eigene Einnahme des Beruhigungsmittels niemanden töten, sondern allein dafür sorgen, dass sie und ihr Mann schlafen konnten. Die zwei Nächte vor der Tat habe ihr demenzkranker Partner sie wachgehalten. Daher forderte die Verteidigung nur eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. 

Die Angeklagte bedauere das Geschehen, ihr Mann ist zwischenzeitlich verstorben. Sowohl in den Plädoyers als auch in der Urteilsbegründung wurde sie als liebevolle Ehefrau beschrieben, die ihren Mann aufopferungsvoll gepflegt habe. Seit der Tat lebte der Geschädigte in einem Pflegeheim, während seine Frau in Untersuchungshaft saß. 

Urteil: Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt

Die Ehefrau wurde wegen versuchten Mordes und gefährliche Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Daneben muss sie 10.000 Euro an zwei karitative Einrichtungen zahlen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben auf eine Revision verzichtet. 

Grund für die „geringe“ Strafe ist die eingeschränkte Schuldunfähigkeit, die primär auf den Alkoholkonsum zurückzuführen war. Aber auch die Überforderung und der Schlafmangel wurden bei der Gesamtbetrachtung der Umstände gewürdigt: Der Vorsitzende Richter sprach in der Urteilsbegründung von vollendeter Aufopferung, mit der sich die Angeklagte um ihren Mann gekümmert habe. Zwar kennt die Rechtsordnung kein schlimmeres Delikt als den Mord, aber durch die Reue und das Geständnis sollte die Strafe von der Angeklagten nicht im Gefängnis verbüßt, sondern auf Bewährung ausgesetzt werden. 

Starke Strafverteidigung

Die Angeklagte hätte unter anderen Umständen wohl nie in ihrem Leben einen Mordversuch unternommen – schon gar nicht an ihrem geliebten Ehemann -, wäre sie nicht in exakt diese Lage geraten.

Doch ein Fall wie dieser zeigt, dass auch hingebungsvolle, pflegende Angehörige durch eine bestimmte Verkettung von Umständen in einem Strafprozess verwickelt werden können. Der strafrechtliche Vorwurf kann prinzipiell jeden treffen, jedenfalls im Anfangsstadium.

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Und ganz egal, welcher Tatvorwurf und welches Strafmaß im Raum steht: Ein Strafprozess ist für Angeklagte in der Regel hochgradig belastend – schließlich steht eine Menge, wenn nicht sogar alles, auf dem Spiel. Umso wichtiger ist ein effizienter und vollumgänglicher rechtlicher Beistand. Wir vertreten Sie und Ihre Rechte vor Gericht und stehen Ihnen bereits so früh wie möglich als kompetente Strafverteidiger zur Seite. 
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