Das Erstgespräch
Beim kostenlosen Erstgespräch zu einem strafrechtlichen Thema klären wir, welche Vorwürfe Ihnen zu Last gelegt werden, in welchem Stadium sich Ihr Verfahren befindet. Wir untersuchen, ob schneller Handlungsbedarf besteht und wie wir Ihnen weiterhelfen können. Das Erstgespräch kann sowohl per Telefon, via Video-Call oder persönlich vor Ort stattfinden.
Persönliches Kennenlernen und das Klären von Formalitäten
Wir freuen uns, Sie in unseren Büroräumlichkeiten persönlich begrüßen zu dürfen, um die Einzelheiten Ihres Falles und die Formalitäten mit Ihnen klären zu können. Sollten Sie sich in Haft befinden, kommen wir zu Ihnen. Zum Zwecke einer Haftprüfung, Haftbeschwerde oder eines Gnadengesuchs drucken wir die Vollmacht und den Mandantenfragebogen für Sie aus, welche Sie vor Ort bei einem Besuch in der Justizvollzugsanstalt ausfüllen können. Erst mit Ihrer Vollmacht können wir für Sie vollumfänglich in Erscheinung treten.
Verteidigungsanzeige und Ausarbeitung unserer Strategie
Anhand Ihrer Angaben und Dokumente zeigen wir Ihre Verteidigung gegenüber den einschlägigen Behörden und Gerichten an und erarbeiten Ihre Verteidigungsstrategie. Unter Absprache mit Ihnen verfassen wir Schriftsätze, die Sie in Kopie von uns für Ihre Unterlagen erhalten.
Wir bleiben für Sie dran
In Strafsachen ist unsere Kanzlei darauf spezialisiert, Hauptverfahren zu vermeiden, indem Schutzschriften an die Staatsanwaltschaft gerichtet werden. Je nach der Resonanz unserer ersten Schritte, werden wir Sie informieren, ob und wie es weitergeht. Wir bleiben für Sie dran - ob schuldig oder unschuldig.