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Rechtsanwaltskanzlei Laqmani aus Hamburg

Die Rechtsanwaltskanzlei Laqmani ist eine auf strafrechtliche und verkehrsrechtliche Sachverhalte spezialisierte Kanzlei im Herzen Hamburgs. Wir bieten Rechtsberatung auf höchstem Niveau.

Die Ausarbeitung einer ausgereiften Strategie ist eine wichtige Säule unserer Verteidigungsleistung in Sachen Strafrecht. Einer unserer Schwerpunkte ist es, Strafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren durch Schutzschriften an die Staatsanwaltschaft zur Einstellung zu bringen. Damit wird unseren Mandanten eine öffentliche Hauptverhandlung erspart. Kommt es doch zu einer Hauptverhandlung, vertreten wir Sie mit unserer Expertise abhängig von unserer Verteidigungsstrategie konsensorientiert oder aber unnachgiebig und beharrlich mit Schlagfertigkeit und Durchsetzungskraft.

Bei einer Vertretung im komplexen Straßenverkehrsrecht bieten wir Ihnen neben der schnellen und qualifizierten anwaltlichen Schadenabwicklung eine Verteidigung in allen verkehrsrechtlichen Bereichen an. Dabei zeichnen uns unsere fachspezifischen Kenntnisse kombiniert mit unserem strukturierten und entschlossenen Umgang mit Behörden, Versicherungen, Gerichten und dem Gegner aus. Konsequent kämpfen wir für Ihre Rechte. 

Wir empfangen Sie gerne für ein persönliches Gespräch in unseren stilvollen Kanzleiräumlichkeiten direkt an der Hamburger Außenalster. In einem ruhigen Ambiente können wir Sie unter Wahrung der Diskretion konzentriert und effizient vor Ort beraten.

Auf allen Ebenen stellen wir hohe Ansprüche an uns selbst.

Unsere Expertise

Strafrecht und Verkehrsrecht gehen oft Hand in Hand ineinander über. Die Rechtsanwaltskanzlei Laqmani aus Hamburg hat sich auf diese Gebiete und Schnittstellen spezialisiert, um ihre Mandanten optimal vertreten zu können. Unsere hohe fachliche Kompetenz ist das Zünglein an der Waage für einen positiven Ausgang eines Verfahrens.
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt für Strafrecht

Das Strafrecht setzt sich zusammen aus dem allgemeinen und besonderen Strafrecht. Unter dem allgemeinen Strafrecht verstehen wir die klassischen Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch; das besondere Strafrecht findet sich in Spezialgesetzen wieder. Rechtsanwaltskanzlei Laqmani berät Sie spezialisiert auf allen Gebieten des Strafrechts.

Strafverteidigung mit Passion

Unser Schwerpunkt liegt auf der Strafverteidigung, d.h. die Verteidigung einer Person, die beschuldigt ist, eine Straftat begangen zu haben. In Einzelfällen übernehmen wir auch Nebenklagen. Eine frühzeitige Mandatierung unserer Kanzlei wird stets empfohlen, um für Sie eine optimale Ausgangslage zu erzielen und die Gefahren des Strafverfahrens zu minimieren. Wir schützen Sie und wahren Ihre prozessualen Rechte – mit Strategie, Präzision und Passion.
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Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie, das in vielen Vorschriften des öffentlichen Rechts, Zivil-, Straf- und Versicherungsrechts geregelt ist. Hier ist es unerlässlich, den Überblick zu wahren und auf dem laufenden Stand der Rechtsprechung zu sein. Die Rechtsanwaltskanzlei Laqmani übernimmt für Sie als Boutique-Kanzlei die sorgfältige Auseinandersetzung in allen Aspekten des Verkehrsrechts.

Beratung mit Weitsicht

Sie haben ein Bußgeld erhalten, werden einer Unfallflucht bezichtigt oder es drohen Punkte in Flensburg? Wir prüfen Ihre Verteidigung, erarbeiten eine Strategie, übernehmen jedweden notwendigen Schriftverkehr. Ihr Fahrzeug ist bei einem Unfall unverschuldet zu Schaden gekommen, Sie haben körperliche und psychische Schmerzen erlitten? Wir setzen Ihre Rechte nachhaltig durch – für die Gegenwart und die Zukunft.
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Was unsere Mandanten über uns sagen

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Edin Adzovic
26. März 2025
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Viktorija Sevcenko
21. März 2025
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Arda Akin
15. März 2025
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Dariyan Polat
13. März 2025
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M K
13. März 2025
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Anelia Dicheva
6. März 2025
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John Sab
7. Januar 2025
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Aiša Alibašić
26. November 2024
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Vero Knaak
14. November 2024

So vertreten wir Sie als Ihre Anwälte

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4

Das Erstgespräch

Das Erstgespräch mit der Rechtsanwaltskanzlei Laqmani, welches zwischen 30 und 60 Minuten dauert, liefert erste Erkenntnisse über Ihre Belange. Wir besprechen, ob wir mit unserer Fachausrichtung der richtige Ansprechpartner sind und ob schneller Handlungsbedarf besteht. Die Erstberatung ist kostenlos, kann persönlich vor Ort, per Telefon oder auch via Video-Call stattfinden.

Persönliches Kennenlernen und das Klären von Formalitäten

Wir freuen uns, Sie persönlich in unseren Büroräumlichkeiten kennenlernen zu dürfen, um die Einzelheiten Ihrer rechtlichen Belange zu klären. In dem persönlichen Gespräch erörtern wir vertieft den Sachverhalt, sichten Ihre Unterlagen und klären die Formalitäten (u.a. Vollmacht, Kosten), welche für die Wahrnehmung Ihrer Interessen erforderlich sind.

Vertretungsanzeige und Ausarbeitung unserer Strategie

Im Folgenden wird die Rechtsanwaltskanzlei Laqmani Ihre Vertretung gegenüber dem Gegner, Behörden, Gerichten oder sonstigen Beteiligten anzeigen. Wir erarbeiten eine ausgeklügelte Strategie – sei es zu Ihrer Verteidigung oder zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche – und stimmen diese gerne mit Ihnen ab. Eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen ist uns wichtig.

Wir bleiben für Sie dran

Selbstverständlich entwerfen wir alle Schreiben und Schriftsätze und führen für Sie die erforderliche Kommunikation. Eine transparente Zusammenarbeit mit unseren Mandanten ist uns eine Herzensangelegenheit, weshalb wir Sie über einzelne Schritte auf dem Laufenden halten.
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Gegen Sie wird ermittelt?
Kontaktieren Sie uns frühzeitig!
Kontaktieren Sie uns umgehend, falls Sie von einem Straf- oder Bußgeldverfahren betroffen sind, damit wir schnell Akteneinsicht nehmen und Sie unterstützen können.
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Vorteile der Rechtsanwaltskanzlei Laqmani aus Hamburg

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Spezialisierung auf Straf-und Verkehrsrecht
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Kostenlose Erstberatung
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Zentrale Lage und schnelle Erreichbarkeit
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Kurzfristige Terminvergabe
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Strategisch, Präzise, Engagiert
„Wer es wagt, sein Recht zu verteidigen, der hat Recht verdient.“
Roger Sherman Baldwin (1793 - 1863), US-amerikanischer Politiker
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Über die Kanzlei Laqmani

Unser Herz schlägt für das Straf- und Verkehrsrecht. Schon früh im Studium haben wir uns auf Strafrecht, Kriminologie und Jugendstrafrecht spezialisiert, diese Schwerpunkte mit Prädikat abgeschlossen und in der Praxis bei auf das Straf- und Verkehrsrecht spezialisierten Kanzleien verfeinert. Unsere Motivation ist, für Mandanten stets zu kämpfen und das bestmögliche Ergebnis rauszuholen.
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Mitgliedschaften

rechtsanwaltskanzlei laqmani mitgleidschaften arbeitsgemeinschaft strafrechtanwalt.de logorechtsanwaltskanzlei laqmani mitgliedschaften hamburgischer anwaltsverein e v
Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

Durchblick

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10. Juni 2025

BGH gefragt: Blitzer-Messung nur mit vorhandenen Rohmessdaten verwertbar? 

Das saarländische Oberlandesgericht (OLG) legt dem Bundesgerichtshof (BGH) die Rechtsfrage vor, ob es das Recht auf ein faires Verfahren verletzt, wenn Blitzer keine Rohmessdaten speichern, mit denen Betroffene Bußgeldbescheide angreifen könnten.  Aktuelle Gesetzeslage: Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren? Um sich gegen einen Bußgeldbescheid zu wehren, können Betroffene die Daten des Messgeräts herausverlangen. Von […]
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9. Juni 2025

Erfolgreiche Verfahrensrüge: Urteil im „Eiskeller“-Mordfall aufgehoben 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Urteil im sog. Eiskeller-Mordfall auf (Beschl. v. 01.04.2025, Az. 1 StR 434/24). Grund hierfür ist eine erfolgreiche Verfahrensrüge, die auf einem E-Mail-Austausch zwischen Vorsitzender Richterin und der Staatsanwaltschaft fußt, in den die Verteidigung allerdings nicht involviert war. „Eiskeller“-Fall: Prozess um Tötung einer Medizinstudentin Nach einem Besuch im Club „Eiskeller“ in […]
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9. Juni 2025

Urteil im Hähnchenschenkel-Prozess: Fleischstück diente doch nur zum Kühlen

Am 10. Februar 2025 verkündete das Landgericht Freiburg (Az. 16 KLs 860 Js 24044/24) sein Urteil in einem Verfahren, das vor allem wegen eines ungewöhnlichen Tatvorwurfs mediale Aufmerksamkeit erregte.  Kuriose Tatvorwürfe: Angriff mit Tiefkühlfleisch und abgebissenes Ohr Dem Angeklagten wurde u.a. schwere Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 226 Abs. 1 Nr. 1 V. 2 StGB) […]
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Wissenswertes im Allgemeinen

Nachfolgend finden Sie einige Antworten auf Ihre Fragen.
Grundsätzlich können wir als Volljuristen alle Streitigkeiten übernehmen, wir haben uns aber auf das Straf- und Straßenverkehrsrecht spezialisiert. In der Erstberatung klären wir diese Frage.
Die Erstberatung ist bei uns kostenlos. Jede weitere Tätigkeit ist kostenpflichtig (§ 49b Absatz 1 Satz 1 BRAO).
Ja. Für die Einzelheiten verweisen wir auf die FAQ auf der Strafrechts- und Verkehrsrechtsseite.
Grundsätzlich kommt es hier auf die Bedingungen Ihrer Versicherung an.
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