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Verkehrsrecht

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg

Das Verkehrsrecht gehört zum Verkehrswesen und umfasst alle Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Dazu zählen die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Pflichtversicherungsgesetz (KfZ-PflichtversG) im In- sowie im Ausland (AuslPflVG) und viele mehr, die immer wieder neu hinzukommen. Unsere Kanzlei berät Sie in allen Aspekten rund um das Thema Verkehr und nimmt für Sie auch jede Kurve zu anderen Gesetzen, die dieses Thema touchieren.

Mandantenstimmen

„Rechtsanwalt Laqmani hat mich im Zuge einer Geschwindigkeitsüberschreitung vertreten. Das Ergebnis ist mehr als großartig. Ich habe keine Punkte und kein Fahrverbot bekommen. Das Verfahren wurde eingestellt. Er wird definitiv mein Anwalt bleiben!“
Julius C.

Unsere Schwerpunkte im Verkehrsrecht

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Unfallabwicklung
Die Rechtsanwaltskanzlei Laqmani mit praktischer und langjähriger Erfahrung klärt für Sie sämtliche Aspekte bei der Unfallabwicklung in Hamburg und bundesweit: Ansprüche beim Personen- und Fahrzeugschaden, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und Verdienstausfall.
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Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldverfahren im Straßenverkehr betreffen sämtliche Verstöße gegen die Normen zum Schutze des Verkehrs wie zum Beispiel Rotlichtverstöße, überhöhte Geschwindigkeit, Handy am Steuer. Wir kümmern uns explizit um ihren Führerscheinentzug und Bußgeldbescheid.
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Unfallflucht
Wir sind für Sie da bei Unfallflucht, dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), sei es, weil Sie zum Beispiel als Auto-, Motorrad- oder Fahrradfahrer, E-Biker, Fußgänger oder als Zeuge an einem Unfall beteiligt sind.
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Trunkenheit im Verkehr
Der Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) kann je nach Ihrer Blutalkoholkonzentration durch absolute als auch durch relative Fahruntüchtigkeit verwirklicht werden. Wir übernehmen Ihre Verteidigung in beiden Fällen und prüfen, ob es Ermittlungsfehler gab.
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Drogenmissbrauch im Straßenverkehr
Eine Fahruntüchtigkeit kann sich ebenfalls durch die Einnahme von Betäubungsmitteln ergeben, sei es durch LSD, Haschisch, Heroin oder sogar durch Arzneimittel. Wir stehen Ihnen auch hier zur Seite.

Aufgaben eines Anwalts im Verkehrsrecht

Ein Anwalt im Verkehrsrecht prüft den Sachverhalt und im Falle von Ermittlungen durch die Behörden, ob Sie zum Beispiel ein Fahrverbot umgehen oder Anordnungen von Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen sowie Punkte in Flensburg vermeiden können. Unter Umständen ficht er rechtswidrige Bescheide für Sie bei Gericht an oder geht vorab einstweilen gegen diese vor, wenn ein Eilbedürfnis an der Aufhebung besteht. Er legt Einspruch gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide ein.

Sollte ein anderer Verkehrsteilnehmer Ihnen Vorwürfe auf Basis von Verstößen gegen das Verkehrsrecht machen, hilft Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht, sich dagegen zur Wehr zu setzen.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht übernimmt bei Bedarf auch die Korrespondenz mit etwaig zu kontaktierenden Kfz-Versicherungen. Das heißt, dass er zunächst den Versicherungen einen Schadensfall im Rahmen einzuhaltender Fristen meldet. Wenn die Versicherung später nicht zahlen will, verklagt ein Anwalt auch diese.
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Ihre Vorteile

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Wir übernehmen die Formalitäten.
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Wir kommunizieren mit der Versicherung.
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Wir verteidigen Sie bei Verkehrsstrafsachen.
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Wir klären polizeiliche Sachverhalte für Sie.
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Wir beraten Sie bei Führerscheinentzug, Fahrverbot und MPU.
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So vertreten wir Sie im Verkehrsrecht 

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4

Das Erstgespräch

Beim kostenlosen Erstgespräch zu Ihrem verkehrsrechtlichen Belang hören wir uns an, welche Facetten des Verkehrsrechtes betroffen sind, prüfen, ob schneller Handlungsbedarf besteht, weil zum Beispiel Fristen gegenüber Behörden oder Versicherungen laufen. Wir informieren Sie über unsere Kosten - persönlich vor Ort, telefonisch oder via Video-Call.

Das Klären von Formalitäten

Lernen Sie uns persönlich kennen oder reichen Sie uns Ihre Unterlagen zur weiteren Sachbearbeitung per E-Mail oder Post ein. In einem verkehrsrechtlichen Fall benötigen wir, wenn vorhanden, Ihre Unterlagen wie Unfallberichte, Unfallskizzen, Fotos, aber auch unter Umständen Unterlagen Ihrer Kfz-Versicherung. Gerne klären wir mit Ihnen alle Formalitäten auch per telefonischer Beratung. Erfahrungsgemäß lässt sich eine Schadensabwicklung auch fernmündlich gut realisieren.

Vertretungsanzeige und Ausarbeitung unserer Strategie

Im Falle eines Unfalls zeigen wir gegenüber Behörden, Gerichten und Gegnern unsere Vertretung an. Wir erarbeiten mit Ihnen eine wirkungsvolle Strategie, um Ihre Ansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Kosten für einen Mietwagen, Verdienstausfall) durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche gegen Sie abzuwenden. In der Regel kennen Mandanten viele Schadenposten bei einem Unfall nicht, wie zum Beispiel einen Haushaltsführungsschaden. Wir freuen uns, Sie kompetent auf dem Gebiet vertreten zu dürfen.

Wir bleiben für Sie dran

Wir kämpfen beharrlich um Ihre Rechte und halten Kontakt mit Ihnen für den weiteren Verlauf der Dinge.
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Sind sie in einem Verkehrsunfall verwickelt?
Als Geschädigter eines Unfalls haben Sie ein Recht auf einen Anwalt. Sie müssen weder finanziell in Vorleistung gehen, noch werden die Kosten des Anwalts später von Ihrer Schadensumme abgezogen!
Jetzt Unfallschaden melden
Wir haben Erfahrung im Umgang mit Fällen nach dem Jugendstrafgesetzbuch (JGG), welches grundsätzlich Anwendung findet für Straftaten begangen von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren, unter gewissen Umständen auch für Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 21.
Fragen rund um das Thema Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sei es zum Beispiel der unerlaubte Besitz, Handel oder die Einfuhr von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG).
Das Sexualstrafrecht umfasst alle Strafnormen für Verhaltensweisen mit Bezug zur Sexualität, namentlich sexuelle Nötigung (§ 177 StGB), sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), die Verbreitung pornographischer Inhalte (§ 184 StGB).
Zum Begriff Medizinstrafrecht zählen alle Sachverhalte, die einen strafrechtlichen Bezug zu einer medizinischen Betreuung oder Behandlung aufweisen, wie Körperverletzungen (§ 223 StGB) oder unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) begangen durch medizinisches Personal.
Das Internetstrafrecht umfasst eine Reihe von Straftatbeständen die lediglich im Netz begangen werden, wie Hassreden, die als Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) zu qualifizieren sind sowie Online-Betrug (§ 263 StGB), Computerbetrug (§ 263a) oder Datenveränderung (§ 303a).
Vertrauen Sie uns als kompetente/erfahrene Strafverteidiger auch die Einlegung von Rechtmitteln, wie die Berufung im Strafverfahren an, wenn Ihre Verteidigung bislang erfolglos war.
Wir übernehmen die Verteidigung beim Vorwurf des Verstoßes gegen alle Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Gängige Delikte, die unsere Kanzlei oft betreut sind: Betrug (§ 263 StGB), Diebstahl/Ladendiebstahl, (§ 242 StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Erpressung (§ 252 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB) etc.
Zeugen können sich eines anwaltlichen Beistands bedienen (§ 68b StPO), was in aller Regel die Gefahr mindert, dass Vernehmungspersonen die Rechte des Zeugen missachten und sich grob Unfairness verhalten.
Wir kümmern uns um Ihre Haftprüfung, Haftbeschwerde, Gnadengesuche – schlicht alle Ihre Interessen im Strafvollzug.

Verkehrsrechtliche Straf- und Bußgeldverfahren

Wenn sich ein Fahrzeugführer im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit zu Schulden kommen lässt, droht ihm ein Bußgeldverfahren. Verstößt er zugleich gegen eine strafrechtliche Norm, wird ein verkehrsrechtliches Strafverfahren eingeleitet.

Bußgeldverfahren und verkehrsrechtliche Strafverfahren finden in drei Etappen statt: Zuerst erfolgt das Vorverfahren bzw. strafrechtliche Ermittlungsverfahren, danach ein Zwischenverfahren, schließlich das Gerichtsverfahren oder auch Hauptverfahren.
Im Vorverfahren des Bußgeldverfahrens wird ermittelt, um welche Art des Verstoßes (Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung) es sich handelt. Dem Betroffenen wird im Folgenden rechtliches Gehör durch Übersendung eines Anhörungsbogens gewährt. Danach entscheidet die Bußgeldbehörde, ob der Betroffene ein Bußgeld zu zahlen hat oder nicht. Nach Erlass des Bußgeldbescheides im Zwischenverfahren besteht die Möglichkeit eines Einspruchs gegen den Bescheid bei der zuständigen Verwaltungsbehörde, welche die vorgetragenen Einwendungen überprüft. Das Zwischenverfahren mündet im Gerichtsverfahren, wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wurde und die zuständige Staatsanwaltschaft entscheidet, die Akte dem Gericht vorzulegen.
Ein verkehrsrechtliches Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn ein Anfangsverdacht zu einer Straftat mit Bezug zum Straßenverkehr vorliegt, wie zum Beispiel Unfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr. Wenn die Staatsanwaltschaft am Ende des Ermittlungsverfahrens nach ihren Ermittlungen von einem hinreichenden Tatverdacht (Wahrscheinlichkeit von über 50 %) zur Begehung dieser Straftaten ausgeht, erhebt sie Anklage. Das Zwischen- und  Hauptverfahren wird eingeleitet und der Richter entscheidet.

Unser Honorar im Verkehrsrecht

Unser Honorar im Verkehrsrecht bestimmt sich nach den gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, dem Streitwert der Angelegenheit(en) und welche Verfahren ihr Fall durchläuft. Ihre Gebühren werden wir Ihnen bei der kostenlosen Erstberatung und bei Abschluss eines Mandatsvertrages mitteilen. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen für mehr Transparenz auch ein Pauschalhonorar.

Bitte beachten Sie, dass sich der Geschädigte eines Verkehrsunfalls bei der Abwicklung seiner Schäden stets professioneller Hilfe bedienen darf. Je nach Ausgang des Verfahrens tragen Sie ohnehin keine Kosten, da nur der Unfallverursacher diese trägt.

Zusätzlicher Anspruchsgegner ist auch die Versicherung des Gegners, welche Ihren Schaden ersetzt. Das heißt, dass sie auch unsere Gebühren in gesetzlicher Höhe zahlen muss, sollten wir für Sie gewinnen. Diese Erstattung findet auch bei einer außergerichtlichen Regulierung des Unfallschadens statt.
Die Führerscheinbehörde entzieht Ihnen die Fahrerlaubnis?
Bei unrechtmäßigem Entzug der Fahrerlaubnis kann es geboten sein einstweiligen Rechtsschutz kurzfristig einzulegen. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen eine Strategie und leiten erste Schritte für Sie ein.
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Wissenswertes zum Verkehrsrecht

Nachfolgend finden Sie einige Antworten auf Ihre Fragen.
Die Gebühren bestimmen sich in der Regel nach dem RVG und dem Streitwert. Eine Gebührenaufstellung erhalten Sie bei unserer kostenlosen Erstberatung.
Das Verkehrsrecht ist eine komplexe und weitreichende Materie. Es umfasst: Unfallabwicklung, die Klärung unterschiedlicher Posten wie Schadensersatz bei Personen- und Fahrzeugschaden, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Verdienstausfall. Zum Verkehrsrecht zählen auch Bußgeldverfahren und Strafverfahren wegen Unfallflucht und Trunkenheit im Verkehr sowie Drogenmissbrauch im Verkehr.
Das Bußgeldverfahren findet, ähnlich wie das Strafverfahren, in drei Stadien statt: Das Vorverfahren, danach folgt ein Zwischenverfahren und dann mündet es schließlich im gerichtlichen Verfahren.
Rufen Sie uns an. Eventuell können wir bereits einstweiligen Rechtschutz einleiten, um die Folgen des Fahrerlaubnisentzugs abzuschwächen.
Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 1 StVG verjähren Ordnungswidrigkeiten im Verkehrswesen nach drei Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen ist noch öffentliche Klage erhoben worden ist. Danach tritt Verjährung nach sechs Monaten ein.

Durchblick

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